Mitte des Jahres 2018 ist die neue Richtlinie zur Förderung der sozialen Mietwohnraumförderung in Kraft getreten. Die derzeit geltenden Richtlinien „geringe Einkommen“, „mittlere Einkommen“, „studentisches Wohnen“ und „Modernisierung von Mietwohnungen“ werden in dieser neuen Richtlinie zusammengeführt. Es werden unterschiedliche Fördervarianten angeboten, die in Abhängigkeit von der Dauer der Bindungen Finanzierungszuschüsse bis zu 25 % des Darlehensbetrages vorsehen.
Info unter folgendem Link:
https://umwelt.hessen.de/klima-stadt/foerderprogramme-wohnungsbau