Nahwärmenetz Rasdorf – Die häufigsten Fragen

Beitrittserklärungen abgeben!

Die AG Nahwärme bittet alle Grundstückseigentümer/innen um ihre Unterstützung!

Damit die Gründungsversammlung der Genossenschaft möglichst mit der Mindestanzahl von 250 Anschlüssen im April durchgeführt werden kann, bittet die AG, die Beitrittserklärung möglichst umgehend, spätestens bis zum 29. Februar 2020 ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Willensbekundung. Der endgültige Beitritt kann nur in der Gründungsversammlung bzw. im Anschluss an diese durch entsprechende Unterschrift erfolgen.

Sollten sie noch Fragen zum Projekt oder Finanzierung haben, wenden Sie sich direkt an die Mitglieder der AG Nahwärme oder melden sich einfach bei der Gemeindeverwaltung Rasdorf, Tel: 06651 96010 oder per Mail: info@rasdorf.de. Ein Mitglied der Arbeitsgruppe wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Fragen beantworten.

Die häufigsten Fragen zum Nahwärmeprojekt:

Wie hoch lägen die Kosten, wenn man erst später einsteigt?

Die ermittelten Kosten für einen „Späteinsteiger“ betragen neben dem Geno-Anteil zwischen 6.000,00 € und 9.000,00 € zzgl. Mwst. Die Höhe hängt von der Länge des Hausanschlusses ab. Sie wird ebenfalls von der entgangenen Förderung beeinflusst.

Wann müssen die 6.000 € bezahlt werden?

  1. 2.000 € mit Gründung der Genossenschaft (ca. April 2020)
  2. 4.000 € mit Baubeginn (ca. Frühjahr 2021)

Sind auf die Beträge Mwst. zu zahlen?

Auf Grund- und Verbrauchsgebühr – Ja
Auf den Genossenschaftsanteil – Nein

Auf welcher Grundlage wurde die Kalkulation erstellt?

Der Kalkulation wurden aktuelle Marktpreise zu Grunde gelegt. Mit Inbetriebnahme der Anlage muss die Genossenschaftsversammlung die Höhe der Gebühren festlegen.

Kann die Mitgliedschaft gekündigt werden? 

Grundsätzlich ja, die Fristen muss die Genossenschaftsversammlung festlegen.

Kann man sich nur anschließen lassen und erst wenn die alte Heizung endgültig kaputt ist, Wärme abnehmen ohne Grundgebühr zahlen zu müssen?

Nein, mit Möglichkeit der Wärmeabnahme ist auch Grundgebühr fällig.
Hintergrund ist, dass die Tilgung der Finanzierung durch Grundgebühr und (tlw.) Verbrauchskosten abgedeckt werden.

Was beinhaltet der Genossenschaftsanteil? 

Der Genosse bekommt die Anschlussleitung und die Übergabestation bis in den Heizungskeller gelegt. Sprich, dort wo sich jetzt der Heizungskessel befindet. Es wird nach dem kürzesten Weg vom Hauptrohr in den Heizungskeller gesucht. Dazu kommt das Leerrohr für den späteren Einzug eines Glasfaserkabels für Breitband Internet.

Können alle Gebäude in Rasdorf in den Genuss der Nahwärme kommen? 

Ja, wenn sich mindestens 250 Gebäudeinhaber dafür entscheiden wird in allen Straßen eine Hauptleitung verlegt.

Was geschieht, wenn die magische Grenze von 250 Abnehmern nicht erreicht wird? 

Sollte das passieren, muss sowohl das Rohrnetz, als auch die Größe der Heizanlage neu berechnet werden. Dann kann es durchaus sein, dass einzelne Straßenzüge nicht berücksichtigt werden können.

Kommen auf den Eigentümer weitere Kosten zu? 

Ja. Wie hoch diese sind, kommt auf die Situation vor Ort an und muss von einer Fachfirma individuell ermittelt werden.

Gibt es in dem Nahwärmenetz eine Nachtabsenkung der Temperatur? 

Nein, es stehen 24 Stunden am Tag die gleiche Temperatur an der Übergabestation an.

Bekomme ich auch als Nichtteilnehmer der Genossenschaft ein Leerrohr für ein Glasfaserkabel verlegt? 

Ja. Die Kosten, muss aber der Eigentümer tragen. Für Genossen werden die Kosten komplett übernommen.

Benötige ich mehrere Übergabestationen, wenn in einem Haus mehrere Wohnungen sind? 

Nein, wenn in dem Haus nur eine Heizung besteht, wird auch anschl. nur eine Übergabestation benötigt.

Kann ich als Waldbesitzer Holz mit einbringen? 

Ja, die Genossenschaft wird das Holz zu marktüblichen Konditionen einkaufen.

Gibt es genügend Holz in der Region für solch eine Anlage? 

Ja, es steht genügend Holz zur Verfügung. Es wächst auch mehr Holz nach, als das was benötigt wird.

Was beinhaltet die Grundgebühr? 

Mit der Grundgebühr werden Zins und Tilgung gedeckt.

Warum ist die Grundgebühr und der Wärmepreis höher als in Grüsselbach?

Preissteigerung für Leitungsnetz und Technik von 2010 bis 2020
Keine Grundwärme durch Biogas vorhanden
In jeder Straße soll eine Hauptleitung verlegt werden, damit später noch Anschlüsse möglich sind.

Was passiert beim Ausfall der Anlage?

Ein Komplettausfall ist sehr unrealistisch, es wird jedoch ein zusätzlicher Anschluss für eine mobile Heizungsanlage vorgesehen. Diese ist innerhalb von 24 Std. einsatzbereit.
Durch Solarthermie und 5 verschiedene Heizkessel besteht eine 6-fache Absicherung, also eine wesentlich bessere Ausfallsicherung als bisher mit einem Heizkessel im Haus.
Es wird ein Wartungsvertrag mit Reaktionszeiten abgeschlossen.

Kann der Genossenschaftsanteil in Raten gezahlt werden? 

Ja, Ratenzahlung ist mit dem Vorstand der Genossenschaft in begründeten Fällen zu vereinbaren. Hier wird äußerste Diskretion zugesagt.

Wie erfolgt die Wärmeerzeugung?

Die Leitungsverluste und die Grundwärme im Sommer werden über Solarthermie sichergestellt, der restliche Bedarf über Holzhackschnitzel. Die Anlage wird komplett ohne Heizöl betrieben.

Kann ich in Rasdorf künftig noch eine Ölheizung in meinem Haus installieren? 

Ab dem Jahr 2026 ist das grundsätzlich nicht mehr möglich, sofern das Nahwärmenetz verwirklicht wird.

Welche Vorteile bringt das Gesamtprojekt?

  • Wärmeversorgung komplett aus regenerativer Energie
  • jährliche Einsparung von rd. 3.000 t CO2 und 1.000.000 Liter Heizöl
  • Wertschöpfung in der Region durch Bau und Betrieb der Anlage
  • In bestehenden Gebäuden werden Heizräume für andere Zwecke frei
  • Bei Neubauten wird kein Heiz- und Öllagerraum benötigt
  • Kein Aufwand für Heizölbestellung
  • Konstanter Wärmepreis über mehrere Jahre
  • Wertsteigerung des Grundstücks
  • Kostenfreies Leerrohrsystem für Breitbandversorgung
  • Einmalige Chance für Rasdorf auf erneuerbare Energie umzustellen
  • Mit der Mitgliedschaft in der Genossenschaft entstehen für die Wärmeversorgung im eigenen Haus künftig keine Investitionen mehr.

Auszüge aus den vorgestellten Präsentationen bei der Infoveranstaltung am 15.01.2020:

Die Berechnungen und Kalkulationen sind dabei herausgenommen, um Bietern bei künftigen Ausschreibungen bei deren Angeboten nicht zu beeinflussen.

Machbarkeitsstudie der Fa. Nüßlein zur Nahwärmeversorgung

Finanzierung

Gründung einer Genossenschaft

Im Rahmen der Gründungsversammlung der Genossenschaft werden selbstverständlich alle Zahlen und Kalkulationen, wie schon bei der Bürgerversammlung geschehen, offen gelegt. Weiterhin werden die Mitglieder der AG Nahwärme Rasdorf Auskünfte dazu erteilen bzw. können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Die Gründungsversammlung der Genossenschaft soll möglichst bereits im April durchgeführt werden. Hierzu wird eine Mindestanzahl von 250 Anschlüssen angestrebt. Um die Vorbereitungen so konkret wie möglich abschließen zu können, werden alle Grundstückseigentümer/innen, die sich an dem Projekt beteiligen möchten gebeten, die Beitrittserklärung möglichst umgehend ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Pressebericht zur Bürgerversammlung

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